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 GmbH Stahl- und Maschinenbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Wir erbringen unsere Leistungen nur unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), gleichgültig, welcher Vertragsart das Geschäft zugeordnet ist. Sie gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen worden ist.

Wir widersprechen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestand, wenn der Kunde unter Bezugnahme auf seine AGB bestellt oder bestätigt und wir dem nicht widersprechen.

2. Angebot und Lieferung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Lieferungsfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsannahme, sofern die kaufmännischen und technischen Fragen völlig geklärt sind. Der nach bestem Ermessen angegebene Termin gilt an Werk und wird nach Möglichkeit eingehalten, eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht, Schadensersatzansprüche jeglicher Art zu stellen. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt. Versandart, Beförderung und Schutzmittel sind unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden unfrei. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden vereinbart. Etwaige Transportbeschädigungen und Verluste hat der Kunde sofort beim Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer bescheinigen zu lassen.

3. Preise

Unsere Preise sind freibleibend und gelten unfrei ab Werk ausschliesslich Verpackung, Porto, Fracht, Zollgebühren oder sonstigen Lasten.

4. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug oder, soweit keine älteren, fällige Rechnungen unbeglichen sind, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto zahlbar. Ersatzteile und Reparaturen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen. Bei einer Gewährung von Sonderrabatten entfällt die Option 2% Skontoabzug generell. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz.

5. Gewährleistung

Wir übernehmen für die Güte unserer Erzeugnisse insoweit eine Gewähr, als wir innerhalb einer Frist von 12 Monaten oder 2000 Betriebsstunden ab Lieferung auftretende Mängel durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung beheben. Verschleissteile sind von einer Gewährleistung ausgeschlossen.

Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sich die bei uns bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Er übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Ein Mängel insoweit liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt haben.

Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bezw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermässige Beanspruchung wird keine Haftung übernommen. Es gelten unsere zum Produkt gehörende Betriebsanleitungen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum und darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden, dies gilt auch bei Wiederverkauf. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur völligen Tilgung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

7. Schadensersatz

Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers oder Dritter, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.

8. Auslandsgeschäfte

Holt ein Käufer, der ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder dessen Beauftragter, Ware bei uns ab oder befördert versendet er sie in das Ausland, so hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wir dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer für die Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu bezahlen.

Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere Eu-Mitgliedsstaaten hat uns der Käufer vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat er für unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.

9. Zeichnungen

Technische Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe unserer Firma dürfen vom Empfänger irgendwelchen dritten Personen nur mit unserer Freigabe bekannt gegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu vollem Schadensersatz.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Für das Vertragsverhältnis ist das am Erfüllungsort geltende Recht maßgebend.

11. Teilunwirksamkeit

Der Kauf- oder Lieferungsvertrag sowie diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.

Ottersweier, Januar 2012  Walter GmbH Stahl- und Maschinenbau